In der Ministerratssitzung vom 11.01.22 wurde beschlossen, dass die 15. BayIfSMV weitgehend unverändert mit Wirkung zum 12.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022 verlängert wird. Für den Sportbereich bedeutet dies, dass die letzten Informationen weiterhin Gültigkeit und damit Minderjährige weiterhin auch ohne Impfung Zugang zur sportlichen Betätigung haben.

Für Erwachsene mit Booster-Impfung entfällt die Testpflicht bei 2Gplus. Als geboostert gelten aktuell in Bayern folgende Kombinationen, vorausgesetzt die Personen sind asymptomatisch:

  • Geimpft-geimpft-geimpft
  • Geimpft-geimpft-genesen
  • Genesen-geimpft-geimpft (Genesen plus mindestens drei Monate → Erstimpfung → plus drei Monate → Zweitimpfung)
  • Geimpft mit Johnson & Johnson (Erstimpfung) unter folgenden Voraussetzungen: Geimpft plus vier Wochen → Zweitimpfung mit mRNA → plus drei Monate → Auffrischung mit mRNA

Nach Booster-Impfung entfällt die 14-tägige Wartezeit, d.h. der Booster-Status beginnt ab Zeitpunkt der Booster-Impfung.