Am Dienstag 29.3. wurden in der Kabinettssitzung die weiteren Maßnahmen ab Sonntag, den 03.04.2022 beschlossen und damit fast alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Es gibt noch eine 16. BayIfSMV (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung), die bis einschließlich 30.04.2022 gilt, aber zumeist nur Empfehlungen sowie sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen enthält. Bayern schöpft diese vom Bund vorgegebenen Maßnahmen aus.

2G/3G-Regelungen werden komplett gestrichen, auch die allgemeine Maskenpflicht im Innenraum gilt grundsätzlich nicht mehr. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben aber weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).