Unter dem Dach des SV Schwabelweis haben verschiedene Sportarten ihre Heimat auf einem der schönsten Sportareale in Regensburg, dem Sportpark Schwabelweis.
Derzeit ist Winterpause, aber wenn es wieder wärmer wird bieten wir zweimal pro Woche einen Lauf-Treff für Anfänger und Fortgeschrittene an. Treffpunkt ist dann immer samstags um 9 Uhr oder am Dienstag abends an unserem Sportheim in der Donaustaufer Straße 260. Christian/Helga und Dirk leiten den Lauftreff. Jederzeit Einstieg möglich, einfach vorbeikommen und mitmachen! Für weitere Fragen gerne melden - bei Hugo Rückerl, Mobil: 0171 911 3335. |
Heribert war als Platzwart seit über 15 Jahren auf unserem Vereinsgelände tätig. Wir nehmen mit großem Dank und Respekt Abschied von ihm und werden ihn stets in Erinnerung behalten. Der Vorstand des SV Schwabelweis eV |
Bei der Ministerratssitzung am Mittwoch sind weitere Lockerungen beschlossen worden, die heute am 04. März in Kraft treten. Die 15. BayIfSMV gilt weiterhin vorerst bis 19.03.2022.
Folgende Regelungen sind neu:
Am Dienstag 29.3. wurden in der Kabinettssitzung die weiteren Maßnahmen ab Sonntag, den 03.04.2022 beschlossen und damit fast alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Es gibt noch eine 16. BayIfSMV (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung), die bis einschließlich 30.04.2022 gilt, aber zumeist nur Empfehlungen sowie sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen enthält. Bayern schöpft diese vom Bund vorgegebenen Maßnahmen aus.
2G/3G-Regelungen werden komplett gestrichen, auch die allgemeine Maskenpflicht im Innenraum gilt grundsätzlich nicht mehr. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben aber weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Bei der bayerischen Ministerratssitzung vom 15.2. sind Lockerungen u.a. für den Sport beschlossen worden, die ab heute, Donnerstag, den 17.02.2022 in Kraft treten. Die Geltungsdauer der Verordnung wird rechtzeitig vor ihrem bisherigen Ablaufdatum (23. Februar) bis einschließlich 19. März 2022 verlängert (mögliche weitere Änderungen nach dem Bund-Länder-Gipfel werden also vss. Ende dieser/Anfang kommender Woche in die Verordnung eingearbeitet).